Tina Kern – Familienbegleitung
Am Sportplatz 10
01594 Riesa
anfrage@tinakern-familienbegleitung.de
– nachfolgend „Begleiterin“ genannt –
Präambel
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Beratungsangebote keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische Therapien sind, auch nicht im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
Die Begleiterin kann dementsprechend keine Heilversprechen garantieren. Es wird auch nach der Beratung keine Erfolgsgarantie ausgesprochen.
Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher und lösungsorientierter Prozess. Der Erfolg ist stets von der Umsetzung durch den Auftraggeber und weiteren, nicht immer beeinflussbaren, Faktoren abhängig. Eine wertschätzende Grundhaltung und respektvoller Umgang miteinander sind Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Begleiterin. Ehrliche und korrekte Angaben sind an dieser Stelle ausschlaggebend.
Beratung ersetzt keine Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten. Sollte es medizinische Bedenken geben, müssen diese durch entsprechende fachkundige AnsprechpartnerInnen (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, psychotherapeutische Psychologen und Psychologinnen, Psychiater und Psychiaterinnen usw.) abgeklärt werden. Über relevante ärztliche Behandlungen, akute oder chronische Erkrankungen sollte die Begleiterin ggf. unterrichtet werden, sofern diese das Thema der Beratung betreffen.
Sollte bei den Eltern oder engen Verwandten/Bezugspersonen des Kindes ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegen und/oder aktuell eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden, sollte der Auftraggeber die Begleiterin unbedingt vor dem Termin darüber informieren, sofern dies für die Beratung relevant ist.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erarbeitung und Aufbereitung von entscheidungsrelevanten Informationen (Rat und Auskünfte) jeglicher Art, durch die Beraterin an den Auftraggeber ist.
2. Vertragsgegenstand; Zielsetzung
Die Begleiterin führt mit dem Auftraggeber eine Beratung oder Begleitung durch, die unter anderem folgende Themen beinhalten kann:
- Ganzheitliche und bindungsorientierte Stillvorbereitung/ Stillberatung/ Abstillberatung des Kindes/der Kinder des Auftraggebers
- Ganzheitliche und bindungsorientierte Formula-Ernährung des Kindes/der Kinder des Auftraggebers
- Ganzheitliche und bindungsorientierte Beikostberatung des Kindes/der Kinder des Auftraggebers
- Ganzheitliche und bindungsorientierte Schlafberatung in Bezug auf das Schlafverhalten des Kindes/der Kinder des Auftraggebers
- Ganzheitliche und bindungsorientierte Hilfe bei Schreibaby(s) des Auftraggebers
- Ganzheitliche und bindungsorientierter Workshop
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche und Unterlagen. Die Begleiterin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offenlegen.
Sie verpflichtet sich zu Ehrlichkeit, Offenheit, Neutralität und Transparenz. Zu Beginn des Prozesses werden die Ziele des Auftraggebers mit der Begleiterin besprochen und schriftlich festgehalten.
3. Ort und Zeit der Beratertätigkeit
Die Beratung findet in Form von persönlichen/ telefonischen Gesprächen oder online per Videotelefonie (z.B. Zoom, etc.) statt. Beratungstermine werden zwischen den Parteien individuell vorab vereinbart.
Die Beraterintätigkeit kann, sofern persönlich, im häuslichen Umfeld der Auftraggeber oder im Krankenhaus stattfinden. Online- und telefonische Beratungen finden im häuslichen Umfeld der Beraterin und des Auftraggebers statt. Bei Nutzung von „Zoom“ ist der Auftraggeber mit den ensprechenden Datenschutzbedingungen einverstanden.
4. Pflichten des Auftraggebers
Dem Auftraggeber unterliegt zu jeder Zeit die volle Verantwortung und Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch der Beratung. Für den Ablauf der Sitzungen oder sonstigen Maßnahmen bedarf es immer der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist selbst und in vollem Maße für eine gesunde und geeignete Umgebung verantwortlich (auch psychisch). Für den Prozess ist gegenseitiges Vertrauen, Offenheit für Veränderung und Ehrlichkeit bei Auskünften notwendig und Voraussetzung.
5. Verschwiegenheit
Die Begleiterin verpflichtet sich, über alle ihr zur Kenntnis gelangten persönlichen Angelegenheiten, auch über die Beendigung des Beratungsverhältnisses
hinaus, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.
Eine Auskunftserteilung kann nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber erfolgen. Gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten, zum Beispiel steuerlicher Natur, sind von der Verschwiegenheitsverpflichtung ausgenommen.
Der Auftraggeber gestattet der Begleiterin die Daten der Sitzungen anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Fachausarbeitungen) oder Fallbesprechungen zu verwenden.
6. Beginn und Beendigung des Beratungsvertrages
Der Beratungsvertrag beginnt mit Zusendung der Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber (Informationen, Videos o.ä.) oder der Begleiterin (Fragebogen, Informationsmaterial o.ä.). Damit akzeptiert der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Tritt der Auftraggeber nach Zusendung der Informationsmaterialien, Fragebogen, Videos etc., jedoch vor einem ersten persönlichen Beratungstermin vom Beratungsvertrag zurück, so ist für den enstandenen Aufwand, die Arbeitszeit und die Bearbeitung eine Pauschale in Höhe von 40€ zu entrichten.
Der Beratungsvertrag ist von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündbar. Die Kündigung dieses Beratungsvertrages kann formlos erfolgen.
7. Dauer der Beratung/Begleitung, Termine
Kurze Rückfragen (Gesamtbearbeitungsdauer von 20 Minuten) bis eine Woche nach der Beratung sind in dem Preis für eine Einzelberatung miteingeschlossen. Sollte die Gesamtbearbeitungsdauer überschritten werden (ab 21 Minuten), wird eine Viertelstunde mit 20€ berechnet.
Die übliche Dauer der Erstberatung beträgt 60-90 Minuten, solange nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sollte die Beratung länger dauern, wird ggf. ein weiterer Termin notwendig werden. Bei Schlafberatungen ist ggf. ein Schlafprotokoll notwendig, welches vor dem Termin von den Eltern geführt (zwischen 3 und 14 Tagen) und anschließend durch die Begleiterin ausgewertet wird.
Termine werden nach Bedarf per E-Mail, telefonisch oder über das Website-Kontaktformular vereinbart und anschließend durch die Zusendung eine Zusage bestätigt.
Der Auftraggeber hat das Recht, vereinbarte Termine bis 48 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Für Termine, die nach Ablauf dieser Frist seitens des Auftraggebers abgesagt werden, fällt eine Ausfallsvergütung an.
8. Anmeldung
- Die Reservierung der Workshopplätze richtet sich nach der Reihenfolge bzw. Eingangsdatum Ihrer Online-Anmeldung im Buchungssystem auf dieser Website. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung inkulsive Rechnung per E-Mail (ggfs. im Spam-Ordner). Sollte wegen der großen Nachfrage ein Kurs/Workshop bereits ausgebucht sein, erhalten Sie ebenfalls eine Benachrichtigung.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Mit der Anmeldung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Eine Eintragung in die Warteliste zu einem Angebot richtet sich nach der Reihenfolge bzw. Eingangsdatum bezüglich des Anspruchs auf einen Workshopplatz. Sollte ein vorherig reservierter Platz frei werden, so rückt der erste Platz auf der Warteliste nach. Eine Mitteilung an den Auftraggeber erfolgt in diesem Fall per E-Mail.
9. Honorar und Zahlungsmodalitäten
Angefallene Fahrtkosten der Begleiterin werden mit 0,90 EUR pro Kilometer Fahrstrecke ab 6km der o.g. Anschrift der Begleiterin berechnet. Für die Strecke wird stets die kürzeste Google Maps Strecke genutzt.
Die Begleiterin rechnet die erbrachten Leistungen zum Ende des Beratungsprozesses, spätestens jedoch nach zwei Monaten ab.
- Beratungseinheit: Es erfolgt eine viertelstündliche Abrechnung (20 Euro/ 15 Minuten)
- Bei „Notfallterminen“ innerhalb von 24h, an Wochenenden und Feiertagen wird eine Zulage von 20% auf das Honorar angerechnet. Hier obliegt es der Begleiterin, ob ein Termin möglich gemacht werden kann.
- Der Auftraggeber hat das Recht, vereinbarte Termine bis 48 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Termine, die nach Ablauf dieser Frist seitens des Auftraggebers abgesagt werden, werden mit 50 € in Rechnung gestellt. Wird ein Termin nicht abgesagt, der Auftraggeber nimmt aber nicht teil, wird die volle erste Stunde (100€) berechnet
- Die Kurs-/Veranstaltungsgebühr ist in jedem Fall VOR Veranstaltungsbeginn fällig.
- Bei Anmeldung über das Kontaktformular dieser Website erhält der Auftraggeber im Anschluss von der Begleiterin per E-Mail eine Rechnung für die Überweisung der Kursgebühr.
- Die Anmeldung zu den Angeboten ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurs-/Veranstaltungsgebühr.
- Sollte der Auftraggeber an der gebuchten Veranstaltung doch nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn der Auftraggeber:
- den Rücktritt schriftlich mitteilt
- die angegebenen Fristen einhält
- das Stornierungsentgelt bezahlt.
- Die Höhe des Stornierungsentgelts beträgt in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt:
- mehr als 2 Wochen vor Angebotsbeginn: 0 Euro
- weniger als 2 Wochen vor Angebotsbeginn: 100% der Buchungskosten
- (Ausnahme: der/die zurücktretende Teilnehmer/in kann einen anderen Teilnehmer für den Veranstaltungsplatz vermitteln oder der Platz kann an einen Interessenten auf der Warteliste des Anbieters erfolgreich vergeben werden.
Für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich.
Der Rücktritt ist zu richten an:
Tina Kern – Familienbegleitung
Am Sportplatz 10
01594 Riesa
E-Mail: anfrage@tinakern-familienbegleitung.de
Sollte keine Stornierung erfolgen, so wird der gesamte Betrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne fristgemäße Abmeldung besteht ebenso kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
Ausfall:
- Für Einzeltermine (Workshops, Einzelberatungen etc.), die aus persönlichen Gründen der Begleiterin ausfallen, werden entsprechend Ersatztermine als Präsenz- oder Onlinevariante angeboten. Die ursprünglich gebuchte Dienstleistung bleibt bei einer Durchführung als Online-Veranstaltung in ihren Hauptmerkmalen gleich.
- Wenn der Ersatztermin nicht wahrgenommen wird, verfällt der Anspruch auf die Kursstunde bzw. den Einzeltermin.
- Die Rückerstattung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Rücktritt, Kündigung, Verlegung und Änderung von Kursen/Veranstaltungen durch die Begleiterin
- Die Begleiterin behält sich vor, Kurse/Veranstaltungen wegen zu geringer Beteiligung, aus räumlichen, personellen oder finanziellen Gründen abzusagen.
- Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl eine Woche vor Beginn des Kurses/Veranstaltung nicht erreicht ist, kann die Begleiterin vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber dem(der) Teilnehmer(in) unverzüglich schriftlich erklärt.
- Wenn ein Kurs/Veranstaltung aus Gründen, die die Begleiterin nicht zu vertreten hat, – insbesondere Erkrankung oder höhere Gewalt (u.a. auch Kontaktverboten/Ausgangssperren, kurzfristige Schließung des Veranstaltungs-/Kursortes) – ganz oder teilweise nicht in Präsenz stattfinden kann, kann der Anbieter ferner vom Vertrag zurücktreten, diesen kündigen, einzelne Termine verlegen sowie einzelne Stunden oder den gesamten Kurs/Veranstaltung alternativ online anbieten.
- Die ursprünglich gebuchte Dienstleistung bleibt bei einer Durchführung als Online-Veranstaltung in ihren Hauptmerkmalen gleich. Im Falle eines Online-Angebots werden somit keine Kosten erstattet, da der Kurs/Veranstaltung als stattgefunden gilt. Der Anbieter wird den(die) Teilnehmer(in) hierüber unverzüglich informieren.
- Im Falle einer Kursabsage vor Beginn des Kurses wird dem Kunden die komplette Kursgebühr zurückerstattet. Bei Kursabsage während des Kurses wird dem/der Kunden/-in die Kursgebühr anteilmäßig zurückerstattet.
10. Haftungsbegrenzung
Die Begleiterin haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen.
11. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Beratungsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Riesa, 01.07.2024
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